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Claude und die DSGVO — warum ‚verstößt gegen' die falsche Frage ist

Die Behauptung kursiert, und sie ist falsch — aber die richtige Antwort ist unbequemer als ein einfaches Nein.

Auf der Seite, auf der Anthropic seine Zertifizierungen auflistet, stehen mit Stand 16. März 2026 vier Einträge: ISO 27001, ISO 42001, SOC 2, HIPAA-Readiness. Eine Sache steht nicht darauf — der EU-US Data Privacy Framework.

Das klingt nach Buchhaltung. Ist es aber nicht. Diese eine Lücke ist der Grund, warum gerade die Runde macht, Claude „verstoße gegen die DSGVO". Und gleichzeitig der Grund, warum dieser Satz so nicht stimmt.

Ich nutze Claude selbst, jeden Tag, in meiner eigenen Firma. Also habe ich mir die Sache genauer angesehen, statt sie irgendjemandem nachzuplappern. Hier ist, was wirklich gilt.

Die meisten Probleme entstehen an der falschen Tür

Der häufigste Fehler ist kein technischer. Er ist eine Verwechslung von Tarifen.

Wer Claude über Free, Pro oder Max nutzt, ist im Consumer-Bereich. Seit dem 8. Oktober 2025 gilt dort ein Opt-in fürs Training: Du wirst gefragt, ob deine Konversationen zum Trainieren der Modelle verwendet werden dürfen. Sagst du Ja, können die Daten bis zu fünf Jahre gespeichert werden. Sagst du Nein, greift eine 30-Tage-Frist. Für privates Herumprobieren ist das in Ordnung. Für Kundendaten ist es die falsche Tür.

Die richtige Tür heißt Team, Enterprise oder API — die Commercial-Tarife. Dort legen die Vertragsbedingungen fest, dass Kundeninhalte nicht ins Modelltraining fließen. Du bist der Verantwortliche, Anthropic dein Auftragsverarbeiter. Der Auftragsverarbeitungsvertrag (DPA) ist eingebaut und bringt die Standardvertragsklauseln mit eigenen Modulen für EU, UK und die Schweiz mit. Das ist der Weg für jeden, der die Sache ernst meint.

Kurz: Die Hälfte der „Claude und Datenschutz"-Debatte erledigt sich, wenn man durch die richtige Tür geht.

Der eigentliche Knackpunkt: die Daten gehen in die USA

Die andere Hälfte erledigt sich nicht so leicht. Anthropic sitzt in den USA, und da fängt die ehrliche Antwort an.

Weil es keine DPF-Zertifizierung gibt, stützt sich Anthropic auf Standardvertragsklauseln nach Art. 46 DSGVO. Das ist ein gültiger Mechanismus — aber kein Freifahrtschein. Sobald personenbezogene Daten verarbeitet werden, liegt ein Drittlandtransfer vor. Und über Konstruktionen wie den CLOUD Act oder FISA 702 können US-Behörden unter bestimmten Voraussetzungen Zugriff geltend machen. Die Klauseln decken das vertraglich ab; die Realität dahinter verschwindet damit nicht.

Was das praktisch bedeutet: Die Klauseln verlangen von dir eine Bewertung — ein Transfer Impact Assessment. Der Anbieter liefert das Werkzeug, die Verantwortung bleibt bei dir.

Eine Randnotiz noch, weil sie kursiert: Eine einzelne Kanzlei-Seite behauptet, Anthropic habe doch eine DPF-Zertifizierung. Das deckt sich nicht mit Anthropics eigener Liste. Im Zweifel zählt die Primärquelle, nicht die Zusammenfassung.

Echtes EU-Hosting gibt es — aber nicht da, wo man zuerst guckt

Wer die Daten physisch in Europa halten will, wird bei der direkten Anthropic-API enttäuscht. Die kennt nur „us" oder „global" als Region, eine reine EU-Option fehlt. Die Workspace-Daten liegen in den USA.

Der Ausweg läuft über die Plattformen: Claude über AWS Bedrock mit EU-Profil (Frankfurt) oder Google Vertex AI mit EU-Endpunkt. Damit lässt sich echte EU-Datenresidenz herstellen.

Aber auch hier kein Selbstbetrug: Amazon und Google sind ebenfalls US-Unternehmen. Der Drittland-Bezug verschwindet nicht automatisch, nur weil der Server in Frankfurt steht. Entscheidend ist, eine EU-Region zu wählen und das Global-Routing auszuschließen. Immerhin hält AWS selbst eine DPF-Zertifizierung — die Anthropic fehlt.

Was du als deutsches Unternehmen konkret tun musst

Die Compliance liegt nicht allein beim Anbieter. Als Verantwortlicher bist du dran. Das Minimum:

  • Eine Rechtsgrundlage dokumentieren und Claude im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30) als Tool und Subprozessor führen.
  • Bei riskanter Verarbeitung eine Datenschutz-Folgenabschätzung und das erwähnte Transfer Impact Assessment machen.
  • Auf einem Commercial-Tarif arbeiten und den DPA aktiv abschließen — nicht nur annehmen, dass er schon irgendwie gilt.
  • Für sensible Daten Zero Data Retention prüfen (verfügbar für Claude for Work, Government und Education unter Commercial Terms).
  • Und der deutsche Sonderfall: Sobald ein KI-Assistent miterfasst, wie Mitarbeiter arbeiten, redet der Betriebsrat mit. BDSG und Betriebsverfassungsgesetz kommen oben drauf. Bei einer Ein-Mann-Bude ist das egal. Mit Mitarbeitern wird es schnell relevant.

Meine Einordnung

„Claude verstößt gegen die DSGVO" ist keine Analyse, sondern eine Vereinfachung — meistens von jemandem, der ein anderes Produkt verkaufen will. Korrekt ist der unbequemere Satz: DSGVO-konform nutzbar, aber konfigurationsabhängig und mit dokumentierter Drittlandbewertung. Eine aufsichtsbehördliche Maßnahme gab es bis März 2026 nicht. Eine fertige Antwort gibt es trotzdem nicht — sie hängt davon ab, durch welche Tür du gehst und was du selbst dokumentierst.

Für die meisten Mittelständler heißt das pragmatisch: Solange keine personenbezogenen oder vertraulichen Daten in einen Consumer-Account wandern, ist das Risiko gering. Sobald Kundendaten ins Spiel kommen, gehört man auf einen Commercial-Tarif mit DPA — und wer echte EU-Residenz braucht, über Bedrock Frankfurt oder Vertex EU.

Und weil das hier kein Werbeartikel ist: Ich bin kein Anwalt. Das ersetzt keine Rechtsberatung. Für einen konkreten Fall — gerade bei der Drittland-Frage — gehört ein Datenschutzbeauftragter oder Fachanwalt an den Tisch. Aber „einfach gegen die DSGVO" ist es nicht. Es ist komplizierter, und komplizierter heißt: Man muss es sich anschauen, statt es zu glauben.

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